Antwort:
Hallo, gemäß Artikel 46 des Gesetzes der Republik Belarus vom 18. Juni 1993. Nr. 2435-XII "Über die Gesundheitsversorgung" (mit Änderungen und Ergänzungen), Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten werden vom behandelnden Arzt dem Patienten oder den in Artikel 18 Teil 2 dieses Gesetzes genannten Personen persönlich zur Verfügung gestellt. Informationen über die Gesundheit des Patienten werden vom behandelnden Arzt in einer Form präsentiert, die den Anforderungen der medizinischen Ethik und Deontologie entspricht und für eine Person verständlich ist, die keine besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung besitzt.
Auf Ersuchen des Patienten, der von ihm autorisierten Personen oder der in Artikel 18 Teil 2 dieses Gesetzes genannten Personen stellen die Gesundheitsorganisationen Auszüge aus medizinischen Dokumenten, ärztlichen Bescheinigungen über den Gesundheitszustand und anderen Dokumenten aus, die Informationen über die Gesundheit des Patienten enthalten. in der durch die Gesetzgebung der Republik Belarus vorgeschriebenen Weise.
Informationen über die Tatsache, dass der Patient um medizinische Hilfe gebeten hat, und seinen Gesundheitszustand, Informationen über das Vorhandensein der Krankheit, Diagnose , mögliche Methoden zur medizinischen Versorgung, Risiken im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen sowie mögliche Alternativen zu den vorgeschlagenen medizinischen Eingriffen, andere Informationen, einschließlich der Anzahl persönlicher Personen, die bei der Versorgung eines Patienten mit m erhalten wurden Medizinische Versorgung sind medizinische Geheimnisse.