In-vitro-Fertilisation mit Haushaltsmitteln
PAKET MIT DOKUMENTEN, DIE FÜR DIE SENDUNG DER EHEZEITEN AN DIE REGIONALKOMMISSION MINSK ERFORDERLICH SIND
Das Paket mit Dokumenten, die erforderlich sind, um Ehepartner an die Regionalkommission von Minsk zu senden:
- Erklärung des Ehepartners
- Auszug aus medizinischen Unterlagen, aus denen die Diagnose nach ICD-10, Begleiterkrankungen, Behinderung hervorgeht
- Ergebnisse von Labor- und klinischen Untersuchungen - Dekret Nr. 124 des Gesundheitsministeriums der Republik Belarus vom 24.12.2019 "Über den Einsatz assistierter Reproduktionstechnologien"
- Überweisung an das regionale Patientenauswahlgremium für einen kostenlosen IVF-Versuch
- Ehegattenpässe (Fotokopien)
- Dokumente, die die Ehe bestätigen
VERFAHREN UND BEDINGUNGEN DER KOSTENLOSEN BEREITSTELLUNG EINES IVF (EXTRAKORPORALE DÜNGUNG)
Auf der Grundlage des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus vom 18.05.2020. Nr. 171 Ein IVF-Versuch wird ausschließlich verheirateten Paaren unter folgenden Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt:
- das Vorhandensein medizinischer Indikationen und das Fehlen medizinischer Kontraindikationen, die vom Gesundheitsministerium festgestellt wurden;
- Mangel an medizinischen Indikationen für die Verwendung von Spenderkeimzellen;
- Die Ehegatten haben die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus.
- Das Alter des Ehepartners ist nicht älter als 40 Jahre.
1 / Im Falle einer Empfängnisunfähigkeit beantragt ein Ehepaar bei der staatlichen ambulanten Gesundheitsorganisation am Ort der Registrierung (Aufenthaltsort) oder bei einer nichtstaatlichen Gesundheitsorganisation (im Folgenden, sofern nicht anders angegeben, - a Gesundheitsorganisation).
2. Die Ehegatten werden einer ärztlichen Untersuchung und gegebenenfalls einer Behandlung gemäß den klinischen Diagnose- und Behandlungsprotokollen unterzogen.
Nach der ärztlichen Untersuchung und (oder) Behandlung wird der Ehegatte und (oder) der Ehegatte festgestellt:
- Vorhandensein (Fehlen) medizinischer Indikationen und Fehlen (Vorhandensein) medizinischer Kontraindikationen für die Anwendung des IVF-Verfahrens;
- Fehlen (Vorhandensein) medizinischer Indikationen für die Verwendung von Spenderkeimzellen.
3. Für die kostenlose Bereitstellung eines IVF-Versuchs beantragen die Ehegatten persönlich mit einem entsprechenden Antrag in willkürlicher Form bei der Regionalkommission für die Auswahl von Patienten für die kostenlose Bereitstellung eines IVF-Versuchs und in Minsk - bis die Stadtkommission von Minsk über die Auswahl von Patienten für die kostenlose Bereitstellung eines IVF-Versuchs (im Folgenden als Regionalkommission bezeichnet).
Gleichzeitig mit der Bewerbung werden eingereicht:
- Ehegattenpässe;
- Dokumente, die die Ehe bestätigen;
- Auszug aus medizinischen Dokumenten.
4. Die wichtigsten Gesundheitsabteilungen der regionalen Exekutivkomitees, das Gesundheitskomitee des Exekutivkomitees der Stadt Minsk, bilden regionale Kommissionen, bestimmen deren Personal, Vorsitzenden und Sekretär sowie Zeitpunkt und Ort der Sitzungen der regionalen Kommission.
5. Sitzungen der Regionalkommission finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens einmal pro Woche. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Sitzungen werden Protokolle erstellt.
6. Die Regionalkommission prüft die in Ziffer 6 dieser Verordnung genannten Dokumente und nimmt mangels Gründen für die Ablehnung der Annahme des gesetzlich festgelegten Antrags spätestens fünfzehn Tage nach Einreichung des Antrags einen der folgenden Punkte in Anspruch folgende Entscheidungen:
- bei Überweisung an eine Gesundheitsorganisation, wenn möglich unter Berücksichtigung der Wünsche der Ehegatten nach kostenloser Bereitstellung eines IVF-Versuchs;
- über die Weigerung, einen IVF-Versuch kostenlos einzureichen, wenn Dokumente und (oder) Informationen eingereicht werden, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, einschließlich gefälschter, gefälschter oder ungültiger Dokumente;
- bei Verweigerung eines kostenlosen IVF-Versuchs und bei Überweisung an eine Gesundheitsorganisation zur zusätzlichen medizinischen Untersuchung und (oder) Behandlung.
Die Entscheidung der Regionalkommission, einen kostenlosen In-vitro-Fertilisationsversuch in der Form gemäß Anhang 1 zu gewähren oder abzulehnen, wird den Ehegatten am Tag der Sitzung der Regionalkommission erteilt.
7. Bei Nichtübereinstimmung mit der Entscheidung der Regionalkommission können die Ehegatten bei der republikanischen Kommission Berufung einlegen, wenn es um die kostenlose Bereitstellung von IVF-Versuchen geht (im Folgenden: republikanische Kommission).
8. Die Republikanische Kommission arbeitet auf der Grundlage der staatlichen Gesundheitseinrichtung „Republikanisches wissenschaftliches und praktisches Zentrum„ Mutter und Kind “(im Folgenden: staatliche Einrichtung„ Republikanisches wissenschaftliches und praktisches Zentrum „Mutter und Kind“). Die persönliche Zusammensetzung, der Vorsitzende und der Sekretär, der Zeitpunkt und der Ort der Sitzungen der republikanischen Kommission werden vom Gesundheitsministerium festgelegt.
9. Republikanische Kommission:
- prüft Beschwerden von Ehepartnern wegen Nichtübereinstimmung mit der Entscheidung der Regionalkommission und trifft eine Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung eines kostenlosen In-vitro-Befruchtungsversuchs;
- bestimmt die ungefähre Anzahl der kostenlosen IVF-Verfahren in Gesundheitsorganisationen für das nächste Kalenderjahr.
10. Sitzungen der republikanischen Kommission finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens einmal im Monat. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Sitzungen werden Protokolle erstellt.
11. Bei Nichtübereinstimmung mit der Entscheidung der Republikanischen Kommission können die Ehegatten vor Gericht Berufung einlegen.
12. Um die kostenlosen IVF-Versuche aufzuzeichnen und zu analysieren, senden die staatlichen Gesundheitsorganisationen innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 3 Arbeitstagen ab dem Datum des kostenlosen IVF-Verfahrens die Mutter an die staatliche Einrichtung „Republikanisches Wissenschaftliches und Praktisches Zentrum“ und Kind “Informationen zur Durchführung des In-vitro-Fertilisationsverfahrens auf Kosten der Haushaltsmittel in der Form gemäß Anhang 2.
Ab dem 01.01.2021 wurde in der Gesundheitseinrichtung "Klinische Entbindungsklinik der Region Minsk" eine vorläufige Registrierung von Ehepaaren organisiert, um der Regionalkommission von Minsk Unterlagen zur Auswahl von Patienten für die kostenlose Bereitstellung von IVF-Versuchen vorzulegen:
- Anmeldung per Telefon 269-72-25
Die Annahme von Dokumenten (die Liste ist auf der Website unter der Überschrift IVF auf Kosten der Haushaltsmittel angegeben) erfolgt täglich, außer an Wochenenden und Feiertagen.