Antwort:
Hallo, gemäß den von der Verordnung genehmigten klinischen Protokollen zur Überwachung von schwangeren Frauen, Frauen in der Wehen, gebärfähigen Frauen, Diagnostik und Behandlung in der Geburtshilfe und Gynäkologie des Gesundheitsministeriums der Republik Belarus vom 09.10. 2012 № 1182 erhalten Sie ab der 38. Schwangerschaftswoche in geplanter Weise eine Kaiserschnitt-Entbindung.
Die Geburt erfolgt über den vaginalen Geburtskanal, wenn eine Frau mit Wehen voll ankommt oder nahe der vollständigen Erweiterung des Uterus os mit einem präsentierenden Kopf in der Beckenhöhle oder auf dem Beckenboden, wenn ein Kaiserschnitt durchgeführt wird, ist mit einem hohen Risiko eines Geburtstraumas für den Fötus verbunden.
In geplanter Weise ist eine Entbindung durch den vaginalen Geburtskanal auf Drängen der Frau möglich, nachdem die schwangere Frau vollständig über das mögliche Risiko für den Fötus und das Fortpflanzungsorgan / die Fortpflanzungsfunktion informiert wurde, der Geburtsplan vom Rat besprochen und der Arzt bestimmt wurde verantwortlich für das Arbeitsmanagement und die Dokumentation sowohl der Einwilligung der schwangeren Frau nach Aufklärung als auch der dokumentierten Einwilligung des Arztes in das Arbeitsmanagement